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Behindertenwerkstätten

Logemann: Werkstätten für Behinderte werden steuerlich bessergestellt

Werkstätten für behinderte Menschen werden jetzt auch für Dienstleistungen steuerlich bessergestellt: „Für diese wichtigen Einrichtungen der Daseinsfürsorge gilt ab sofort nicht nur für den Verkauf von Waren, die dort produziert wurden, sondern auch für Dienstleistungen wie Gastronomie der reduzierte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent“, erklärt dazu die SPD-Landtagsabgeordnete Karin Logemann.

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