Anrede,
der Schlachter, die Fleischerei um die Ecke: Gibt es die bei Ihnen noch? Wie viele regionale Fleischereien haben bei Ihnen in der Gegend in den letzten Jahren aufgeben und schließen müssen? Anders herum gefragt: Wie viele sind noch da?
Mit welchen Hürden kämpft das Handwerk in diesem Bereich, wenn neue Angebote aufgebaut werden sollen? Und wie stärken wir die, die durchhalten konnten trotz wachsender Auflagen?
Sehr geehrte Damen und Herren
Wir wollen örtliche Geschäfte, die regional produzierte Lebensmittel anbieten und die Versorgung regional sicherstellen, unterstützen. Wir wollen neue dezentrale Einheiten, die Chancen verbessern.
Dass die Preise für regionale und nachhaltige Lebensmittel durchschnittlich höher sind, als für die Massenware aus dem Supermarkt, ist bekannt. Wie sich diese Preise aber zusammensetzen, machen wir uns eher selten bewusst.
Unser Antrag „Regionale Verarbeitung und Handwerk unterstützen – kleine Betriebe durch gerechte Gebührensätze entlasten“ befasst sich mit einem Thema, dass es kleinen Schlachtbetrieben schwerer macht als Großen: Warum ist das so?
Bei der Schlachtung von Tieren muss eine Schlachttier- und Fleischuntersuchung, kurz SFU, durch die kommunalen Veterinärbehörden durchgeführt werden. Damit soll sichergestellt werden, dass die Hygiene- und Tierwohlstandards eingehalten werden. Das EU-Recht sieht dabei einen festen Satz oder die Bemessung nach dem tatsächlichen Aufwand vor.
Ein Beispiel: In der Praxis sieht es bei Schweinen mit einem Schlachtgewicht von 25 Kilogramm folgendermaßen aus: Wenn mehr als 8000 Tiere am Tag geschlachtet werden, bezahlt man als Schlachtbetrieb 1,00 Euro bis 2,10 Euro pro Tier Schlachtgebühren. Ein kleiner Schlachter, der zwischen einem und fünf Tieren am Tag schlachtet, zahlt pro Tier bis zu 30,00 Euro.
Hier drängt sich doch eine Gerechtigkeitsdebatte förmlich auf.
Logisch ist, dass der Kontrollaufwand pro Tier in kleinen Betrieben größer ist, als in Betrieben mit hohen Stückzahlen. Das verarbeitende Handwerk kämpft, wie auch die Erzeugerinnen und Erzeuger mit einer Vielzahl an Aufgabenstellungen.
Steigende Anforderungen bei der Ausstattung wie auch bei den Hygienevorschriften, steigende Kosten im Energie- und Betriebsmittelbereich, nicht zu vergessen die fehlenden Fachkräfte, um nur einige zu nennen.
Wir wollen prüfen, in wie weit die Gebührenregelungen im Bereich des Verbraucherschutzes und des Veterinärwesens angepasst werden können, um kleine Betriebe im Rahmen des möglichen zu entlasten und — wie den kommunalen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsbehörden entstehende Ausfälle ausgeglichen werden können.
Wir sehen nicht nur, dass das Lebensmittelhandwerk und alle vor- und nachgelagerten Bereiche besonders dem ländlichen Raum eine Lebensgrundlage bieten.
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,
wir wissen auch, dass kurze Transportwege von der Weide, vom Stall unter Tierwohl- und Umweltgesichtspunkten genau das sind, was wir fördern und stärken wollen.
Es ist davon auszugehen, dass von einer Änderung der Gebühren 85 % von den 299 zugelassenen Schlachtbetrieben in Niedersachsen profitieren könnten.
Das EU-Recht räumt die Möglichkeit ein, die Höhe der Pflichtgebühren zu verringern, wenn es andere nicht diskriminiert und dem Interesse von kleinen Unternehmen oder traditionellen Produktionsmethoden dient.
Wir müssen sichergehen, dass wir uns auf rechtlich sicherem Boden bewegen und dass wir dafür sorgen, dass die kommunalen Veterinärbehörden ihre Kosten weiterhin decken können.
Diesen Weg gehen übrigens auch gerade Bayern und Baden-Württemberg. In Bayern wurde im Februar dieses Jahrs ein entsprechender Gesetzesentwurf verabschiedet.
„Bayerns Staatsregierung beschließt Preisdeckel für Fleischhygienegebühren“, titelte das Bayerische Landwirtschaftliche Wochenblatt am 21. Februar dieses Jahres.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Wir wollen regionale Schlachtstrukturen stärken und lange Transportwege der Schlachttiere vermeiden.
Also, der Weg ist das Ziel, gehen wir gemeinsam los. Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.