Da die Ukraine in Bezug auf die Tollwut ein „nicht gelistetes Drittland“ ist, müsste eigentlich ein Einreiseantrag für ein Haustier gestellt werden. Die EU hat jedoch ihre Mitgliedsländer gebeten, für die Einreise von Haustieren vorübergehend erleichterte Bedingungen zu schaffen. „In Deutschland bedeutet dies folgendes: Laut Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) können Tierhalter bis auf Weiteres mit ihren Haustieren einreisen, ohne vorab eine Genehmigung zu beantragen. Die Halter*innen werden aber gebeten, sich dann mit der Veterinärbehörde vor Ort in Verbindung zu setzen, um den Gesundheitsstatus des Tieres im Hinblick auf die Tollwut bestimmen und ggf. Maßnahmen einleiten zu können“, erklärt Logemann. „Die Gefahr der Einschleppung von Tollwut wird aber sowohl vom BMEL, als auch von der Ständigen Impfkommission Veterinärmedizin als minimal eingeschätzt. Hier geht es vor allem darum, dass die Tiere die entsprechenden Papiere bekommen“, so Logemann. „Deswegen möchte ich an die Veterinärämter appellieren, hier mit Augenmaß und Herz zu entscheiden, bis es eindeutige Anweisungen gibt. Haustiere sind auch eine Form von Seelsorge für die Menschen, die ihre Heimat gerade wegen eines Krieges verlassen mussten.“
Die Tierärzte, die geflüchtete Menschen dabei unterstützen möchten, die entsprechenden Papiere für ihre tierischen Familienmitglieder zu erhalten, haben verschiedene Möglichkeiten, das zu tun, erklärt die Tierärztekammer Niedersachsen auf ihrer Internetseite. Die Kosten für Untersuchungen, Impfungen und die Ausstellung eines Heimtierausweises können durch Spenden an Tierschutzorganisationen oder durch die Anwendung von § 4 Abs. 1 Satz 1 GOT (Gebührenordnung für Tierärzte) gedeckt werden. Genauere Informationen dazu sind hier zu finden: https://www.tknds.de/hilfe-fuer-tiere-von-gefluechteten-aus-der-ukraine/