Rede: Gibt es Zweckentfremdung von Landesmitteln in Millionenhöhe bei der Landwirtschaftskammer und damit verbundenen Handlungsbedarf?

Meine Rede zur Fragestunde von Bündnis 90/Die Grünen im Plenum.

Gibt es Zweckentfremdung von Landesmitteln in Millionenhöhe bei der Landwirtschaftskammer? auf Youtube

Datenschutz

Der Landesrechnungshof widmet den Finanzbeziehungen zwischen Landwirtschaftskammer und Land Niedersachsen in seinem Jahresbericht 2021 einen umfangreichen Prüfbericht.

Das wiederum nehmen Bündnis 90/ Die Grünen zum Anlass dieser Fragestunde.

So wird thematisiert, dass die Finanzmittel, die das Land an die Landwirtschaftskammer für hoheitliche Aufgaben überweist, auch für andere Bereiche der Kammerarbeit verwendet werden.

Auch die im Gesetz geforderte organisatorische und personelle Trennung von Selbstverwaltungsangelegenheiten und Aufgaben der staatlichen Agrarverwaltung bei der Landwirtschaftskammer seien nicht durchgängig gegeben.

Problematisiert wird auch die eingeschränkte Unabhängigkeit der Düngebehörde.

Des Weiteren sei das Ministerium, da es über keinen staatlichen Behördenunterbau verfüge, der eine mit der Landwirtschaftskammer vergleichbare Agrarkompetenz habe, in eine starke Abhängigkeit geraten.

2016/17 gab es, unter LW-Minister Meyer a.D. eine Kammergesetznovelle. Im Bericht der Top Agrar „Niedersachsen will Landwirtschaftskammer neu strukturieren“ vom 10. August 2016, fand ich folgendes Zitat:

„Die Landesregierung hat den Entwurf einer Gesetzesnovelle beschlossen, mit der die Rolle der Landwirtschaftskammer (LWK) als berufsständische Vertretung einerseits und als staatlicher Behördenträger andererseits gestärkt werden soll. ‚Damit sorgen wir künftig für eine klare Aufgabentrennung beider Bereiche.‘“

Nur ein Auszug, der aber durchaus deutlich aufzeigt, was die Intention der Novelle war und nach wie vor auch ist.

Damals, ich erinnere die Debatten noch sehr genau – und schaue mal zu Hanne Modder und Wiard Siebels, die sehr daran mitgewirkt haben – ist in Gesprächen mit dem Ministerium, unterstützt durch die damalige Mehrheitsfraktion der Landesregierung, gerade auf eine konkrete Definition der Selbstverwaltungsaufgaben und Hoheitsaufgaben hingewirkt worden. Das wurde auch formuliert mit einer daraus folgenden Produktgliederung.

Diese Definition nach Kostenarten schließt eine Vermischung der Finanzierung von Landesaufgaben und Selbstverwaltungsaufgaben aus bzw. nimmt eine präzise Zuordnung vor.

Und weil Minister Meyer a.D. doch wohl immer sehr sorgsam mit Landesmitteln umgegangen ist, besonders auch, was die Selbstverwaltungsaufgaben und Hoheitsaufgaben anbelangt, ist davon auszugehen, dass es Schlupflöcher für „Verschwendungen“ eher nicht geben kann.

Zur Düngebehörde ist zu sagen, dass nach der Prüfung durch den Landesrechnungshof gehandelt wurde. Die Behörde ist keinem Geschäftsbereich mehr zugeordnet, sondern ist direkt dem Kammerdirektor unterstellt. Das schafft mehr Eigenständigkeit und mehr Unabhängigkeit.

Abschließend bleibt festzustellen, dass die LWK eine für das Land außerordentlich wirtschaftliche und, wie ich meine, auch eine außerordentlich erfolgreiche Agrarverwaltung ist.

Als SPD-Fraktion sind wir überzeugt von unserer gut und stark aufgestellten Landwirtschaftskammer.

Der ausdrückliche Dank meiner Fraktion geht an den Landwirtschaftspräsidenten Gerhard Schwetje, an Kammerdirektor Hans-Joachim Harms und an das außerordentlich engagierte Team der Landwirtschaftskammer.