“Bei einem ungeregelten Brexit am 30.3. 2019 wären vor allem unsere Hochseefischer betroffen. Die Gewässer vor der britischen Küste würden für unsere Leute sofort gesperrt”, so die agrarpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Karin Logemann.
Die ausschließliche Wirtschaftszone des Vereinigten Königreichs erstreckt sich von der Küste 200 Seemeilen weit. Ob und inwieweit das Vereinigte Königreich den Niedersächsischen Hochseefischern Zugang gewähren würde, ist derzeit völlig ungewiss.
“Die Landesregierung unternimmt alle Anstrengungen, um sich auf den Ausgang des Brexit-Prozesses vorzubereiten”, so Logemann. „Dass der Fischereiausschuss des Europäischen Parlaments zugestimmt hat, den Krabbenfischern eine gestaffelte Ausnahmeregelung beim Anlandegebot für quotierte Fischarten zu geben, ist ein Erfolg für unsere Fischer.“
Der Vorschlag der EU-Kommission sieht für die Krabbenfischer ab 2019 eine über drei Jahre gestaffelte Ausnahmeregelung beim Anlandegebot für quotierte Fischarten vor. Die vorgeschlagene Regelung bezieht sich auf die Fischerei in der Nordsee; für Niedersachsen relevant ist insbesondere die Ausnahmeregelung für Krabbenfischer.
Die 2013 in Kraft gesetzte Grundverordnung 1380/2013 zur Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) in der EU beinhaltet im Artikel 15 auch das sogenannte Anlandegebot für Fischarten, die so rar sind, dass sie vor Überfischung geschützt werden sollen. Man spricht auch vom „Rückwurfverbot“, weil nach Ansicht des Juristischen Dienstes der Kommission auch Beifänge abseits der eigentlichen Zielfischerei (in der Krabbenfischerei die Nordseegarnele) an Land zu bringen sind. Wann immer solche Arten gefischt werden, sind sie nach Lesart des Juristischen Dienstes zu registrieren und anzulanden. Jeder derartige Fang soll auf zuvor jährlich festgelegte Gesamtfangmengen angerechnet werden. Ist die Grenze erreicht, darf diese Fischart nicht weiter befischt werden. Ab Januar 2019 gilt die Anlandepflicht EU-weit.