Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,
Heute Morgen erreicht uns das Urteil des Europäischen Gerichtshofes aus Luxemburg. Deutschland ist wegen Verletzung von EU-Recht verurteilt worden. Der Gerichtshof macht klar, dass die Bundesregierung zu wenig gegen Nitrate im Grundwasser unternommen hat.
Der EuGH macht klar, dass sich das Urteil NICHT auf die Novelle der DüngeVO von Ende 2017 bezieht.
Maßgeblich sei vielmehr die Frist für die Einbringung, diese war am 11. September 2014.
Mithin ist Grundlage der EuGH-Entscheidung die DüngeVO mit Stand vom Februar 2012.
Die Kommission wird nun genau prüfen, ob mittels der novellierten DüngeVO schon entscheidende Schritte zur Umsetzung des heutigen EuGH-Urteils erfolgt sind – oder ob gleichwohl Handlungsbedarf besteht.
Mit dem neuen Düngegesetz und der neuen Düngeverordnung aus dem letzten Jahr sind wir dabei, die Qualität des Grundwassers in Niedersachsen zu verbessern. Wir alle müssen uns aber auch bewusst sein, dass wir noch ein gutes Stück Weg vor uns haben.
Um dieses Ziel zu erreichen, gibt es verschiedene Ansätze und viele gute Ideen aus den Reihen aller Beteiligten. Diese Zusammenarbeit ist richtig und wichtig, denn nur wenn wir alle an einem Strang ziehen, kann die Arbeit mit dem neuen Düngerecht erfolgreich sein.
Zur Erinnerung: Wir haben uns im Koalitionsvertrag darauf geeinigt, die Wasserschutzziele der EU einzuhalten und der Überdüngung Einhalt zu gebieten. Um das zu erreichen sind wir hier der Meinung, dass die noch zu unternehmenden Schritte über das hinausgehen müssen, was die Kolleginnen und Kollegen von den Grünen in ihrem Antrag fordern. Dementsprechend haben wir einen eigenen Änderungsantrag zu diesem Thema eingebracht.
Wichtig ist, wie bereits gesagt, mit allen Akteuren zusammenzuarbeiten: mit Landwirten ebenso wie mit Vertretern der Wasserverbände, des Landvolks und der Landwirtschaftskammer, mit Lohnunternehmern, der Wissenschaft, mit Naturschutzverbänden und Kommunen.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Aus dem Nährstoffbericht 2016/17 geht hervor, dass in 24 von 38 Landkreisen in Niedersachsen die Stickstoffüberschüsse bei mehr als 50 mg Nitrat pro Liter liegen. Wollen wir diesen Überschuss reduzieren, müssen insgesamt 80 bis 90.000 Tonnen Stickstoff eingespart werden. Das sind ernüchternde Zahlen, da stimmen Sie mir sicherlich zu.
Das Agrar- und Ernährungsforum Oldenburger Münsterland hat eine Projektidee als Vorschlag für die bestmögliche Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten erarbeitet. Es seien zusätzlich zum aufgezeigten Handlungsrahmen der Landwirtschaftskammer technische Verfahren bis hin zur Vollaufbereitung von Wirtschaftsdünger zwingend erforderlich.
Alle Beteiligten sollen der To-Do-Liste zufolge dabei entsprechend ihres Fachgebietes ihren Beitrag leisten von der Gesetzgebung und Förderung der Forschung, über die Einführung eines Qualitätsmanagementsystems für die Nährstoffverbringung auf der Basis des Düngerechts und in Verbindung zum § 41 der NBauO, bis hin zur Intensivierung der betriebsbezogenen Beratung zum verstärkten phosphor- und proteingehaltreduziertem Futtereinsatz bei der Futtermittelwirtschaft.
Dieses „Praktikernetzwerk“ unterstützen wir mit unserem Antrag ausdrücklich.
Die dringend erforderliche Einigkeit haben auch die Experten betont, die wir zur Anhörung im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz eingeladen haben.
So äußerte sich zum Beispiel der Vertreter der Landwirtschaftskammer Niedersachsen zum “Know-How” der Landwirte, das für die Umsetzung der Düngeverordnung dringend benötigt werde. Außerdem bat er darum, “Wenn das Land beschließen sollte, dass verschiedene Maßnahmen aus dem §13 der DüngeVO zur Anwendung kommen, sollten die Maßnahmen gebietsspezifisch beschlossen werden. „Wir haben Gebiete, die stark belastet sind, es gibt aber auch Gebiete, die wenig belastet sind. Es gibt unterschiedliche Betriebstypen. Wir müssen zu Lösungen kommen, die betriebsspezifisch und regionalspezifisch erwogen werden“, so das Fazit. Das unterstützen wir.
Der Wasserverbandstag wies darauf hin, dass er sich für ein Förderprogramm zur Stärkung der Lagerkapazitäten in Niedersachsen einsetzt: “Größere Lagerkapazitäten verschaffen den Betrieben Luft und Planungssicherheit. Des Weiteren setzte er sich für die Identifizierung von “Schwarzen Schafen” ein: “Wir reden über 90 %, die es können. Diese Betriebe haben, auch kein Problem mit der Meldepflicht. Transparenz ist genau der richtige Weg“, so der Tenor.
Der OOWV erläuterte “In Zeiten von Flächenknappheit, von einem Überangebot an Nährstoffen und in Zeiten steigender Nitratwerte werde nach gemeinsamen Lösungen gesucht. Diese Bemühungen von Wasser- und Landwirtschaft haben über viele Jahre zu Erfolgen geführt, stoßen jetzt jedoch an Grenzen.” Noch müsse das Wasser im Landkreis Oldenburg, der das Beispiel des OOWV war, nicht aufbereitet werden. Sollte es jedoch soweit kommen, würden auch die Verbraucherinnen und Verbraucher dies am steigenden Preis bemerken.
Das Landvolk Niedersachsen betont, wie wichtig es ist, die Landwirte bei der Umsetzung der DüngeVO mitzunehmen, denn bei vielen herrsche noch immer große Unsicherheit: Von daher setze man darauf, die Landwirte im Zusammenwirken mit allen Beratungsinstitutionen und der Landwirtschaftskammer auf den Weg mitzunehmen, das neue Düngerecht umzusetzen.
Diese vier Beispiele sollen zeigen, wie wichtig es bei der Umsetzung der DüngeVO ist, dass wir alle gemeinsam daran arbeiten, die Wasserqualität zu erhalten oder an anderen Stellen wieder zu verbessern. Wasser ist eines unserer wichtigsten Gemeinschaftsgüter.
In unserem Entschließungsantrag gehen SPD und CDU wesentlich weiter als die Kolleginnen und Kollegen von den Grünen mit ihrem Antrag. Wir implementieren die Absätze 2 und 6 des Paragraphen 13 der Düngeverordnung, um unter anderem eine größtmögliche Transparenz zu schaffen.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich fordere sie auf, wenn es ihnen an dieser Stelle wirklich um eine ehrliche Debatte geht, stimmen sie unserem Entschließungsantrag zu.