Ammerland und Wesermarsch Teil des Flurbereinigungsprogramms

Das Flurbereinigungsprogramm 2018 bis 2022 ist nach dem Startschuss durch das Landwirtschaftsministerium nun freigegeben. Von drei der dort aufgelisteten Projekte zur Unternehmensflurbereinigung sind auch das Ammerland und die Wesermarsch betroffen.

“Diese Verfahren sind wichtig, um den Landverlust der Eigentümer möglichst gering zu halten”, erklärt die SPD-Landtagsabgeordnete Karin Logemann.

Gut die Hälfte der Projekte aus dem Flurbereinigungsprogramm dient der Umsetzung von Planungen der öffentlichen Hand zum Bau von Fernstraßen sowie Ortsumgehungen (sog. Unternehmensflurbereinigungen). Der damit verbundene erhebliche Flächenbedarf sowie die daraus resultierenden Nutzungskonflikte werden im Rahmen der Flurbereinigung gelöst. Drei dieser Projekte zur Unternehmensflurbereinigung betreffen Ammerland und Wesermarsch:

Ammerland: A20-Lehmden (1.154 ha)

Wesermarsch: A20-Mentzhausen (1.572 ha) und A20-Frieschenmoor (1.855 ha)

Manfred Ostendorf, Geschäftsführer des Kreislandvolkes Wesermarsch begrüßt die Aufnahme in das Flurbereinigungsprogramm: “Der Einschnitt, den der Bau der Küstenautobahn A20 für uns bedeutet, kann mit der Flurbereinigung deutlich besser gestemmt werden. Umwege und Zerschneidungen können so vermieden. Die Flurbereinigung bedeutet auch, dass Rücksicht auf die Agrarstruktur genommen wird, was besonders wichtig für die Zukunft und unsere Nachfolger auf den Höfen sein wird. Von uns aus hätte der Zuschnitt auch noch größer sein können.”