(Es gilt das gesprochene Wort)
Anrede,
wie in meiner letzten Rede zu diesem Thema gesagt: Schächten ohne Betäubung ist für mich eine grausame Schlachtmethode. Das hat auch niemand anderes heute oder in der letzten Plenarsitzung bestritten. Und weil die so geschlachteten Tiere leiden müssen, ist es auch tierschutzrechtlich sowohl nach europäischem als auch nach Bundesrecht verboten! Im Bundesrecht findet sich aber auch die Religionsfreiheit.
Frau Guth in dieser und ihrer ersten Rede zu ihrem Antrag haben sie ja dann auch deutlich gemacht, ihnen geht es nicht in erster Line um den Tierschutz, sondern um eine Einschränkung unserer muslimischen Mitbürger.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Die Zahl der Anträge auf die Ausnahmegenehmigung, die der Bund in das Tierschutzgesetz eingearbeitet hat, ist rückläufig. Religionsgemeinschaften in Deutschland haben längst mehrheitlich die Elektrokurzzeitbetäubung als Alternative zum betäubungslosen Schlachten anerkannt. Genau hier müssen und wollen wir ansetzen. Es muss im Dialog mit den muslimischen Verbänden weiter dafür geworben werden, auf Sondergenehmigungen zur betäubungslosen Schlachtung zu verzichten.
Bei der Elektrokurzzeitbetäubung wird das Tier für rund 25 Sekunden betäubt. Diese Form der Betäubung erlaubt es sowohl, das Schlacht-Ritual durchzuführen, als auch dem Tier Leid zu ersparen. Das habe ich bereits im vergangenen Plenum gesagt.
Ich habe mir wiederholt die Frage gestellt, warum sie diesen Antrag gestellt haben. Sie müssten bei ihrer Recherche erkannt haben, dass sich auf dem Gebiet des betäubungslosen Schlachtens eine Menge getan hat, Toleranzgrenzen sich verändert haben, Kompromisse erzielt wurden. Es wird permanent daran gearbeitet, dass die Akzeptanz für die Elektrobetäubung – und es gibt noch einen Ausnahmefall in Niedersachsen – weiterhin steigt. Bei der Erteilung einer Ausnahmegenehmigung wird über diese alternative Möglichkeit ausführlich informiert. An die Erteilung dieser Ausnahmegenehmigung sind, mit Recht, Auflagen geknüpft, das wissen sie alles. Anstatt aufzufordern, diese Überzeugungsarbeit weiterzuführen oder zu intensivieren, möchten Sie anderen Menschen vorschreiben, vegetarisch oder vegan zu leben. Das ist ja interessant. Das haben Sie so am 1. März gesagt. Das kann nicht wirklich Ihr Ernst sein, einer bestimmten Religionsgemeinschaft eine Ernährungsform aufzuzwingen.
Wie schon im letzten Plenum mehrfach angesprochen, gibt es verschiedene dringend zu klärende und zu beseitigende Missstände in der Tierhaltung und -schlachtung. Keinem dieser Probleme hat sich die AfD-Fraktion übrigens mit Ihrem Antrag angenommen.
Einig sind wir uns aber sicher alle darin, dass die Probleme, die von der Studie der Tierärztlichen Hochschule Hannover bei vorgenommenen Nottötungen aufgedeckt wurden, angegangen und gelöst werden müssen.
Um diese Probleme bearbeiten zu können, haben wir Frau Professor Große Beilage, die die fehlerhaften Nottötungen untersucht hat, in den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung eingeladen. Sie wird uns über ihre Ergebnisse unterrichten und wir werden gemeinsam erarbeiten, welche Maßnahmen wir ergreifen können, um dem entgegen zu wirken.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, den Antrag der AfD-Fraktion lehnen wir ab.
Den Änderungsantrag der FDP, der sich mit der Reduzierung des betäubunglosen Schlachtens befasst, begrüßen wir und empfehlen, diesen anzunehmen und Teile des Antrags der Grünen, der sich mit weiteren Themen befasst, in den Ausschuss zu überweisen.
Herzlichen Dank für ihre Aufmerksamkeit.