Anrede,
„Déjà-vu“, dachte ich, „das kommt mir doch bekannt vor“: Meine ersten Gedanken, als ich den Antrag der AfD zu diesem Tagesordnungspunkt gelesen habe.
Nach einer kurzen Recherche wusste ich dann auch wieder, wann ich Bekanntschaft mit dieser Thematik gemacht habe. Im September des letzten Jahres gab es eine Debatte im Landtag von Schleswig-Holstein mit genau dem gleichen Thema.
Worum geht es in ihrem Antrag? Geht es um Tierschutz oder geht es um maßlose Intoleranz? Ihnen ist das friedliche Miteinander religiösen Lebens in Niedersachsen und in der Bundesrepublik ein Dorn im Auge, ein Stachel im Pelz. Sie wollen Vorurteile schüren. Um etwas anderes geht es Ihnen mit diesem Antrag nicht.
Ein Verbot betäubunglosen Schlachtens, wie Sie es fordern, wurde 1933 eingeführt. Damals nicht, um Muslime zu diskriminieren, sondern die jüdische Gemeinschaft. Sie versuchen Tierschutz gegen Religionsfreiheit auszuspielen, um Menschen zu diskreditieren und ihnen zu schaden, das ist plump und perfide und – das prophezeie ich ihnen – wird ihnen nicht gelingen!
Frau Guth, im aktuellen Newsletter Ihrer Fraktion schreiben Sie von Fleiß und fachlich fundiertem Arbeiten ihrer Fraktion. Dass Sie in ihrem Antrag weder auf das Bundesgesetz, noch auf die EU-Verordnung eingehen, lässt mich an dieser Aussage zweifeln.
Islamisches Leben in Deutschland existiert schon seit mindestens sechs Jahrzehnten. Seit 1986 ist das Tierschutzgesetz gültig. „Ein Tier darf nur geschlachtet werden, wenn es vor Beginn des Blutentzugs zum Zweck des Schlachtens betäubt wurde (Paragraph 4a Abs. 1 Tierschutzgesetz). Abweichend hiervon kann eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden, wenn es erforderlich ist den Bedürfnissen von Angehörigen bestimmter Religionsgemeinschaften im Geltungsbereich des Tierschutzgesetzes zu entsprechen, denen zwingende Vorschriften ihrer Religionsgemeinschaft das Schächten vorschreiben“ (Paragraph 4 Abs. 2 Nr. 2 Tierschutzgesetz).
Seit 1986 gibt es die Ausnahme und sowohl Bundesverwaltungsgericht als auch Bundesverfassungsgericht haben sich schon damit befasst.
Sie sprechen davon, dass das betäubungslose Schlachten ein “Einfallstor für weitere religiös-motivierte Praktiken” sei. Wir leben seit 60 Jahren friedlich in vielfältiger religiöser Gemeinschaft nebeneinander, lassen sie mich überlegen – in den 60 Jahren sehe ich kein einziges Einfallstor!
Oder meinen Sie wirklich, dass die Ausübung des islamischen Glaubens sich auf das Schächten beschränkt? Für das es übrigens, ich komme gleich darauf, Handlungsempfehlungen und strenge Vorgaben gibt.
Vorher möchte ich ihnen gerne noch ein paar andere Pflichten gläubiger Muslime nennen: das Geben von Almosen zum Beispiel, oder die Pflicht, mindestens einen Baum im Leben zu Pflanzen. Soziale und nachhaltige Pflichten.
Bei der Erteilung einer Ausnahmegenehmigung, für das Schächten findet sich der Hinweis und die Aufklärung über die Elektrokurzzeitbetäubung. Hierbei wird das Tier für rund 25 Sekunden betäubt. Diese Form der Betäubung erlaubt es sowohl, das muslimische Ritual durchzuführen, als auch dem Tier Leid zu ersparen. Wir unterstützen diese Form der Betäubung ausdrücklich. Und soweit ich recherchieren konnte, ist diese Methode auch in vielen muslimischen Gemeinden akzeptiert und wird von den Schlachtern, ausgeübt.
Was den Tierschutz angeht, unter dessen Vorwand Sie diesen Antrag ja gestellt haben, hätten Sie sich auch andere, drängendere Themen für Ihren Antrag zum Thema suchen können: Tiertransporte? Tierversuche? Hinweise aus Tierkörperbeseitigungsanlagen?
Nein! Sie wollen das Schächten verbieten, das gesetzlich geregelt ist. Die Sinnhaftigkeit dieser Regelung wird von niemandem angezweifelt, außer von der AfD.
In Schleswig-Holstein wurde der Antrag der AfD-Fraktion zum Verbot des Schächtens abgelehnt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bin sehr dafür, dass der Niedersächsische Landtag das Gleiche tut.
Dieser Antrag ist schlecht begründet, schlecht recherchiert, richtet sich gegen Minderheiten und gegen ein friedliches gemeinsames Miteinander. Diesen Antrag werden wir ablehnen.
(Es gilt das gesprochene Wort)