Video
Text
Anrede,
mit dem neuen Düngegesetz und der neuen Düngeverordnung aus diesem Jahr sind wir dabei, die Qualität des Grundwassers in Niedersachsen zu verbessern. Natürlich ist uns allen bewusst, dass es noch ein gutes Stück Weg ist, bis wir diese Verbesserung wirklich erreicht haben.
Wir haben uns, nicht nur mit der Düngeverordnung, sondern gemeinsam mit der CDU deutlich auch im Koalitionsvertrag diesem Weg verschrieben.
Bisher ist die Umsetzung der Vorgaben durch das Düngegesetz mit Erfolg angelaufen. Beispiele aus der Praxis zeigen, dass das Gülleverbringungssystem Entlastungen schaffen kann. Hier wollen wir aber weiter daran arbeiten, dass das System noch effizienter und kostengünstiger wird.
Zertifizierte Lohnunternehmer sollen für den Transport zuständig sein. So können Nährstoffströme im Land koordiniert werden.
Außerdem wollen wir Forschungsvorhaben, zum Beispiel für moderne und emissionsarme Verteiltechnik für Wirtschaftsdünger fördern, damit dieser in Zukunft noch bedarfsgerechter und bodenschonender eingebracht werden kann. Diese Vorhaben sollen unter der Führung und Kontrolle des Grünlandzentrums in der Wesermarsch praxisnah begleitet werden.
Ein gutes Steuerungselement ist auch die Meldepflicht von Wirtschaftsdünger, die durch den niedersächsischen Einsatz bei der Novellierung des Düngegesetzes dafür gesorgt hat, dass sich die bürokratischen Auflagen für die Landwirte nicht vervielfacht haben. Wir wollen die Landwirte nicht mit Bürokratie überfrachten, kontrollierte Nährstoffströme können einfach besser gelenkt werden.
In Niedersachsen haben wir eine gesetzliche Grundlage für die Datenübermittlung geschaffen. Damit kann unsere Düngebehörde, die Landwirtschaftskammer, auch auf Daten zugreifen, die für andere Zwecke erhoben worden sind.
Das ist wichtig für die betroffenen Landwirte, weil damit ein mehrfaches Melden von gleichen Daten nicht erforderlich ist und so ein zusätzlicher bürokratischer Aufwand vermieden werden kann.
Das ist auch ein Schutz für die vielen landwirtschaftlichen Betriebe, die über Jahre ordnungsgemäß wirtschaften-, weil die bessere Datengrundlage eine bessere Konzentration der Prüfung auf die Betriebe ermöglicht, die das geltende Recht nicht einhalten.
Es war also gut und richtig, dass Niedersachsen schon zum Jahresende die Landwirtschaftskammer als einheitliche Düngebehörde deutlich gestärkt hat. Das ist eine wesentliche Voraussetzung für eine erfolgreiche Umsetzung der neuen düngerechtlichen Regelungen.
Das Düngegesetz greift seit Mai dieses Jahres und ist damit für alle bindend. Das betrifft auch die im vorliegenden Antrag stehenden Forderungen der Kolleginnen und Kollegen der Grünen-Fraktion.
Die Düngeverordnung ist das zentrale Steuerungselement für die Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie.
Kern des neuen Düngerechts ist – auch aufgrund von Forderungen Niedersachsens – eine transparente Stoffstrombilanz, die präzise erfasst, welche Mengen an Gülle, an Gärresten und an Wirtschaftsdünger von den Betrieben selbst genutzt und verwendet oder auch abgegeben wird. Dabei konnten – auch auf Initiative Niedersachsens – besondere, weniger belastende Regelungen für kleinere Betriebe mit Festmist und für Weidehalter erreicht werden.
Wir setzen darauf, dass das neue Düngerecht die Belastung von Grund- und Oberflächenwasser verringern wird.
Was Sie in Ihrem Antrag fordern, ist Gesetzeslage und wird von der Regierung umgesetzt werden.
Ich danke Ihnen für die Einbringung Ihres Antrags und freue mich auf die Diskussionen im Fachausschuss.