Die Bemühungen der Länder und Kommunen, weitere Plätze zur Verfügung zu stellen, unterstützt der Bund mit folgenden Maßnahmen:
- Die rund 2 Milliarden, die durch den Wegfall des Betreuungsgeldes frei werden, werden den Ländern bis 2018 für Investitionen in die Kinderbetreuung zur Verfügung gestellt.
- Der Bund legt ein viertes Investitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung auf: Bis 2020 sollen mehr als 1,1 Mrd. Euro zusätzlich in die Länder fließen. Ziel ist die Schaffung von rund 100.000 zusätzlichen Plätzen in der Kindertagesbetreuung.
- Ein neues Bundesprogramm „Kita-Einstieg“ startet im zweiten Quartal 2017: Ziel ist es, durch geeignete Angebote Kindern mit Fluchthintergrund und Familien mit Zugangsschwierigkeiten den Weg in die Kita oder in die Kindertagespflege zu eröffnen. Dafür werden 200 Mio. Euro für den Zeitraum von 2017 bis 2020 bereitgestellt.
Die beiden SPD-Politikerinnen begrüßen die Hilfe aus dem Bund: “Das ist eine sehr willkommene Nachricht für uns. Besonders Frauen mit Kindern, die noch nicht im Schulalter sind, können oft nicht an Sprach- und Integrationskursen teilnehmen, weil sie nicht wissen, wo sie ihre Kinder währenddessen unterbringen können. Die neuen Maßnahmen bauen also Integrationshemmnisse weiter ab und unterstützen die Kommunen und Bildungsträger bei ihrer Arbeit vor Ort.”
Ulrike Michalzik von der Kreisvolkshochschule Wesermarsch zu der Information: “Dass wieder Geld zur Verfügung steht, ist eine sehr gute Nachricht, vor allem im Integrationsbereich. Wir merken zum Teil jetzt erst, wo es zu Engpässen kommt und wo noch Unterstützungsbedarf besteht. Die Förderung der Kinderbetreuung gibt uns nun neue Möglichkeiten, auch Frauen mit kleinen Kindern anzusprechen. Je mehr Möglichkeiten wir als Bildungsträger haben, auf individuelle Bedürfnisse einzugehen, desto größer ist auch die Chance mehr Leute in die Integrationskurse einzubeziehen und desto mehr Sprachentwicklung können wir erreichen. Damit kommen wir der umfassenden Integration unserer neuen Mitbürger wieder ein Stück näher.”
Falls Teilnehmer*innen von Integrationskursen aus verschiedenen Gründen kein Regelbetreuungsangebot annehmen können, haben sich das Bundesministerium des Innern und das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend darauf verständigt, eine integrationskursbegleitende Kinderbetreuung als zusätzliches Angebot einzuführen.
Die Kinderbetreuung in Begleitung zu Integrationskursen wird von den Trägern der Kurse organisiert und dient dazu, Eltern von Kleinkindern bei der Teilnahme von Integrationskursen zu unterstützen. Eine Förderung für diese Betreuung können die Träger beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) beantragen.