Neue Fördermöglichkeiten für die Wesermarsch

Verhandlungserfolg der Landesregierung in Brüssel: Ab sofort können unter anderem auch in der Wesermarsch Investitionen kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU), sowie der Ausbau und die Erschließung von Gewerbegebieten finanziell gefördert werden. Insgesamt stehen bis 2020 bis zu 45 Mio. € für die Förderung neu aufgenommenen Kommunen, zu denen die Wesermarsch gehört, für die oben genannten Zwecke bereit. Die Mittel stammen aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).

So kann in Niedersachsen wieder gerechter gefördert werden. Die vielfältigen Förderangebote des Landes werden damit auf eine noch breitere Basis gestellt. Mit den neuen Möglichkeiten sollen gezielt kleine und mittlere Unternehmen sowie wirtschaftsnahe Infrastruktur gefördert werden. Die SPD-Landtagsabgeordnete Karin Logemann dazu: “Viele Unternehmen und Kommunen in der Wesermarsch können und sollen von dieser Fördermöglichkeit profitieren. Das ist eine gute Nachricht und zeigt, dass die Landesregierung besonders auch die ländlichen Regionen weiter
unterstützt.“

Auch Nordenhams Bürgermeister Carsten Seyfarth begrüßt die gute Nachricht: “Aus Nordenhamer Sicht ist die Einbeziehung der Wesermarsch in die Fördergebietskulisse eine sehr positive Nachricht, ermöglicht sie doch den ansässigen sowie ansiedlungswilligen kleinen und mittleren Unternehmen sowie den Kommunen, mit finanzieller Förderung des Landes zukunftsweisende Investitionen in unserer Region vorzunehmen. In der Tat wird damit die Fördergerechtigkeit in Niedersachsen wieder hergestellt.”

Auf Antrag der niedersächsischen Landesregierung hat die EU-Kommission einer entsprechenden Erweiterung der Fördergebietskulisse für den Einsatz von EFRE-Mitteln in Niedersachsen
zugestimmt. Die im Jahr 2015 seitens der EU-Kommission ausgesprochene regionale Beschränkung der EU-Wirtschaftsförderung konnte damit weitgehend aufgehoben werden. Seinerzeit hatten auf Beschluss der EU-Kommission die genannten Regionen ihren Status als Fördergebiete verloren.

Infolge der aktuellen Entscheidung können nunmehr wieder alle Landesgebiete gefördert werden, deren Wirtschaftskraft unter dem Bundesdurchschnitt liegt. Anträge zu den neuen Förderprogrammen können ab sofort bei der Förderbank des Landes, der NBank, gestellt werden.