Land fördert auf Antrag kleine Kultureinrichtungen

Niedersachsen stellt aus einem neuen Investitionsprogramm in den Jahren 2017 und 2018 insgesamt 1,7 Millionen Euro für die Förderung kleinerer Kultureinrichtungen im ländlichen Raum bereit

„Bewerben können sich Kultureinrichtungen, die eine Fläche bis zu 500 Quadratmeter, nicht mehr als drei vollzeitbeschäftigte hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und nicht mehr als fünf neue Eigenproduktionen im Jahr haben“, erklärt die SPD-Landtagsabgeordnete Karin Logemann aus Berne zum Verfahren. „Auch in der Wesermarsch und in Rastede gibt es viele kulturelle Einrichtungen, die von diesen Förderungen profitieren können“, so Logemann weiter. „Wer Hinweise zum Antrag benötigt, kann diese gerne über mein Büro unter der Emailadresse kontakt@nullkarin-logemann.info anfordern.“

Projekte werden auf Antrag mit einer Zuschusshöhe zwischen 5.000 und 50.000 Euro gefördert. Förderfähig sind Anschaffungen, auch für Digitalisierung, oder kleine bauliche Maßnahmen. „Wer den Antrag stellt, muss Träger einer Einrichtung mit kultureller Ausrichtung sein oder einer solchen angehören“, sagt Logemann.

Anträge können ab sofort hier gestellt werden. Förderung für das Jahr 2017 muss bis zum 15. Juni 2017 beantragt werden, Zuschüsse für 2018 bis zum 15. September 2017.

Logemann: „Die Finanzmittel für dieses Förderprogramm für Kultur im ländlichen Raum hat die rot-grüne Regierungskoalition mit dem Doppelhaushalt für 2017/2018 bereitgestellt. Kultur in den ländlichen Regionen Niedersachsens bietet ein vielfältiges Angebot und stärkt das Angebot dort. Deshalb haben wir damit einen Schwerpunkt auf der politischen Liste der Regierungsfraktionen gesetzt.“