Logemann: Werkstätten für Behinderte werden steuerlich bessergestellt

Werkstätten für behinderte Menschen werden jetzt auch für Dienstleistungen steuerlich bessergestellt: „Für diese wichtigen Einrichtungen der Daseinsfürsorge gilt ab sofort nicht nur für den Verkauf von Waren, die dort produziert wurden, sondern auch für Dienstleistungen wie Gastronomie der reduzierte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent“, erklärt dazu die SPD-Landtagsabgeordnete Karin Logemann.

„Dafür hat sich die SPD-Landtagsfraktion Niedersachsen gemeinsam mit der Landesregierung beim Bundesfinanzministerium eingesetzt“, betont die Bernerin.

„Die Ungleichbehandlung der Werkstätten für Behinderte hat in der Vergangenheit für Verwerfungen gesorgt und die Werkstätten vor erhebliche Finanz- und Existenzprobleme gestellt. Deshalb war es wichtig, dass wir hier schnell zu einer Veränderung kommen. Mit dem neuen Erlass des Bundesfinanzministeriums ist diese Gefahr abgewendet.“

Logemann dankt auch Sozialministerin Cornelia Rundt und Finanzminister Peter-Jürgen Schneider für ihr Engagement. „Die UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet uns, Menschen mit Behinderungen mehr Möglichkeiten zu eröffnen. Deshalb ist der Erlass aus Berlin auch so wichtig.“

Die rot-grüne Regierungskoalition in Niedersachsen hat das Thema mit einem Entschließungsantrag im Landtag auch parlamentarisch begleitet. „Alle Fraktionen waren sich einig, dass wir mit dem steuerlich begünstigten Angebot von Werkstätten für Behinderte erreichen können, dass gehandicapte Menschen eine Perspektive auch auf dem ersten Arbeitsmarkt haben. Dieses Ziel ist jetzt erreicht“, schließt Logemann.