“Besonders in Flächengebieten wie der Wesermarsch ist eine gute Verkehrsanbindung für Schüler*innen und Auszubildende ein wichtiger Punkt. Ich begrüße es sehr, dass den Kommunen jetzt ein größerer Spielraum für spezifisch zugeschnittene Regelungen gegeben wird”, so die SPD-Landtagsabgeordnete Karin Logemann.
Die Vereinbarung enthält drei Kernpunkte, um die Beförderungssituation in den Kommunen zu verbessern.
Der erste Punkt ist die Kommunalisierung: ab dem 1. Januar 2017 werden die Ausgleichszahlungen für Rabatte im Schülerverkehr nicht mehr an die Verkehrsunternehmen überwiesen. Stattdessen werden die bisher schon verantwortlichen Landkreise und kreisfreien Städte das Geld bekommen und dann mit den Unternehmen abrechnen. Dadurch sollen die Kommunen in die Lage versetzt werden, besser auf regionale Besonderheiten eingehen zu können. Außerdem sollen so Verbesserungen im Schülerverkehr organisiert werden können.
Der zweite Kernpunkt beinhaltet eine Erhöhung der Mittel. Bisher zahlt das Land ca. 90 Millionen Euro jährlich für die Schülerbeförderung. Diese erste Säule soll in Zukunft um eine zweite ergänzt werden, indem das Land noch einmal 20 Millionen Euro mehr im Jahr zahlt. Hiermit sollen dann flexible Beförderungsangebote, Maßnahmen zur Mobilitätsverbesserung und allgemeine Attraktivitätsverbesserungen finanziert werden können, besonders in Hinblick auf die demografische Entwicklung. Die Mittelverteilung an die kommunalen Aufgabenträger erfolgt nach den Faktoren Einwohner, Fläche und Demografie mit Gewichtung je zu einem Drittel. Seitens des Landes wird es keine konkrete Vorgabe zur Verwendung der zugewiesenen Mittel geben – so lange sie der Verbesserung des ÖPNV-Angebotes dienen. Die kommunalen Aufgabenträger sind bei der Wahl der ihnen nach Europa- und Bundesrecht zustehenden Instrumente frei.
Der dritte Kernpunkt besagt, dass die bisherigen Rabatte nicht angetastet werden und die bisher geschaffene Qualität somit bleibt. Schüler*innen und Auszubildende sollen durch die Neuerungen keine Nachteile erhalten. Landesweit gilt künftig eine Mindestrabattierung von 25 Prozent. Die bisherigen Rabatte sollen weiter gewährleistet werden. Die Qualität im Schülerverkehr wird mindestens auf dem bisherigen Niveau gehalten, und – wo immer möglich – verbessert.
Hans Kemmeries, erster Kreisrat des Landkreises Wesermarsch, begrüßt aus Sicht der Kreisverwaltung die vorgesehene Neuregelung ab dem 01.01.2017: „Damit ist sichergestellt, dass die Mittel den Aufgabenträgern als verantwortliche Stellen für den ÖPNV zufließen und zukünftig regionale Besonderheiten berücksichtigt werden können.“