Keine Sparpläne beim Küstenschutz

“Informationen aus dem Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz zeigen, dass finanzielle Mittel für ein Deckwerk zwischen dem Langwarder Groden und Fedderwardersiel vom Land zur Verfügung gestellt werden” so Karin Logemann (SPD). Der II. Oldenburgische Deichband ist der größte verbandliche Zuwendungsempfänger in der diesjährigen Förderperiode. “Das ist eine gute Nachricht”, so die Berner Landtagsabgeordnete.

Diese Nachricht konnte Logemann im Rahmen eines Termins überbringen, der am Donnerstag in den Räumen der Deichbände stattfand. Dort trafen sich die Abgeordenten Sigrid Rakow, Axel Brammer und Renate Geuter mit den Vertretern des ersten und zweiten Oldenburgischen Deichbandes.

Logemann führt aus, dass für das diesjährige Bau- und Finanzierungsprogramm Küstenschutz förderfähige Projekte des Landes und der Verbände mit einem aus Sicht der Maßnahmenträger erforderlichen Bauvolumen von insgesamt rund 116 Mio. EUR angemeldet wurden. Angesichts der verfügbaren Haushaltsmittel von aktuell jährlich 61,6 Mio. EUR können naturgemäß nicht alle diese angemeldeten Wünsche zeitnah bedient und nur die vordringlichsten Projekte gefördert werden. Dies gilt auch für das Küstenschutzprojekt des II. Deichbandes. Von den 61,6 Mio. EUR ist ein Anteil von 39,3 Mio. Euro für Baumaßnahmen der Verbände eingeplant. Gut ein Viertel hiervon entfallen auf den II. Oldenburgischen Deichband mit seinen Baumaßnahmen am Jadebusen und an der linksseitigen Weser, der damit größter verbandlicher Zuwendungsempfänger sein wird.

Für das Küstenschutzprojekt „Neubau eines Deichunterhaltungsweges in Fedderwarderdeich“ hat der II. Oldenburgische Deichband im Dezember 2015 einen Finanzierungsantrag eingereicht und eine Ausnahmegenehmigung vom Verbot des vorzeitigen Vorhabenbeginn beantragt. Der der Bewilligungsstelle beim NLWKN im Januar 2016 vorgestellte Bauentwurf sah dann neben dem Neubau des Deichunterhaltungsweges zusätzlich den Bau eines Deckwerkes vor.

Dem Anliegen des Verbandes auf Erteilung der Ausnahmegenehmigung konnte seitens der Bewilligungsbehörde aufgrund weiteren Klärungsbedarfes zunächst nicht entsprochen werden. Inzwischen liegen die insoweit nachgeforderten Unterlagen vor, sodass die Bewilligungsstelle über die Erteilung der Ausnahmegenehmigung entscheiden kann. In der Folge wird der Verband in Vorlage treten und zu einem späteren Zeitpunkt die Rückerstattung seiner Vorleistung erwarten können.

“Anhand dieser Informationen lässt sich erkennen, wie wichtig die Landesregierung den Küstenschutz nimmt. Es gibt hier keine Sparpläne”, so Logemann abschließend.