“Besonders begrüße ich natürlich die Berücksichtigung der Ortsumgehung Berne und des Neubaus der B211. Das zeigt mir, dass mein Einsatz, besonders für die B211, sich gelohnt hat”, erklärt die Bernerin. Der Bau der Ortsumgehung Berne, der der zweite Abschnitt des Neubaus der B212 ist, soll bis 2018 abgeschlossen sein.
“Ich verstehe allerdings nicht, weshalb der letzte Bauabschnitt der neuen B212 nicht auch mit in den ‚vordringlichen Bedarf‘, sondern nur unter ‘weiterer Bedarf’ aufgenommen wurde. Das ist eine wichtige Verkehrsader für die Menschen und Unternehmen aus der Wesermarsch und muss mit aufgenommen werden.”
Es gelte jetzt, laut Logemann, die sechswöchige Frist für die Bürgerbeteiligung ab dem 21. März zu nutzen und entsprechende Stellungnahmen zu verfassen. So können sinnvolle Korrekturen – und dazu gehört der Lückenschluss der B212 zwischen Harmenhausen und Bremen – noch angebracht werden. Hierzu ruft Logemann Verbände, Vereine, Interessengruppen, Bürgerinnen und Bürger auf. “Wer Hilfe dabei benötigt, kann sich gerne an mein Büro wenden”, so Logemann abschließend.
Alle Informationen zum Referentenentwurf finden sich unter: http://www.bmvi.de/DE/VerkehrUndMobilitaet/Verkehrspolitik/Verkehrsinfrastruktur/Bundesverkehrswegeplan2030/InhalteHerunterladen/inhalte_node.html
Informationen zur Übermittlung einer Stellungnahme finden sich unter: http://www.bmvi.de/DE/VerkehrUndMobilitaet/Verkehrspolitik/Verkehrsinfrastruktur/Bundesverkehrswegeplan2030/StellungnahmeAbgeben/stellungnahme_node.html