Fördervoraussetzungen für Öffentlichkeitsbeteiligung bei AKW-Rückbau veröffentlicht

Am Donnerstag, den 10. März 2016 wurden die Voraussetzungen für die Förderung einer verfahrensergänzenden Öffentlichkeitsbeteiligung am Rückbau von AKWs vom Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz bekanntgegeben.

Die Landtagsabgeordneten Karin Logemann (SPD), Hans Joachim Janßen (Grüne) und Horst Kortlang (FDP) begrüßen die Veröffentlichung der Fördervoraussetzungen für die ergänzende Öffentlichkeitsbeteiligung begleitend zum Rückbau von AKWs. Dass eine solche Förderung ermöglicht werden soll, wurde schon bei den Haushaltsberatungen von den Regierungsfraktionen durchgesetzt. Insgesamt stehen 80.000 € zur Verfügung. Nun hat das Umweltministerium die Fördervoraussetzungen festgelegt. „Das ist ein großer Schritt, damit die Öffentlichkeitsbeteiligung beim Rückbau von AKWs bald starten kann“, so Logemann. Der Landkreis Wesermarsch kann nun ein Konzept für die ergänzende Öffentlichkeitsarbeit erstellen und Mittel beim Nds. Umweltministerium beantragen. Auf die besondere Bedeutung verweist auch der Abgeordnete Hans-Joachim Janßen: „In Veranstaltungen mit interessierten Bürger*innen und dem Vorhabenträger können zusammen mit externen Referent*innen möglicherweise auch Problemlösungen gefunden werden, die dann in das formelle Genehmigungsverfahren Eingang finden. Das dient auch der Vermeidung von Klageverfahren.“

Folgende Richtlinien wurden vom Ministerium veröffentlicht:

  • Die Öffentlichkeitsbeteiligung muss im Zusammenhang mit dem Rückbau von AKWs stehen, d.h. Sachverhalte, die Gegenstand von einer Rückbaugenehmigung sein können, erfassen.
  • Die niedersächsische Bevölkerung muss betroffen sein.
  • Die Landkreise sind Zuwendungsempfänger. Sie müssen kein AKW-Standort sein (sodass auch zum AKW Krümmel Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgen kann); gemeinsame Anträge mehrerer Landkreise sind möglich.
  • Die Öffentlichkeitsbeteiligung soll der wechselseitigen Information dienen. Die Konfliktlösung findet rechtsverbindlich innerhalb des förmlichen Verwaltungsverfahrens mit Öffentlichkeitsbeteiligung statt.
  • Die Öffentlichkeitsbeteiligung kann durch themenbezogene moderierte Veranstaltungen erfolgen; die Anzahl der Veranstaltungen wird nicht festgelegt. Die Einbeziehung des Vorhabenträgers wird empfohlen.
  • Sie kann durch Referenten begleitet werden.
  • Sie ist zeitlich nicht festgelegt.
  • Sie erfasst auch die Bereitstellung von Sachmitteln.
  • Es gibt keine Quotierung der Haushaltsmittel.