Regierungskoalition hilft Schulträgern bei den Kosten für die inklusive Schule

Die rot-grüne Regierungskoalition hat letzte Woche im Landtag ein Gesetz beschlossen, mit dem die finanzielle Unterstützung für die Kosten der Inklusion bei Schulen in öffentlicher Trägerschaft geregelt wird.

„Das Land gibt für alle öffentlichen Schulen in diesem Jahr 17,5 Millionen Euro, ab dem Haushaltsjahr 2016 sind es 30 Millionen Euro jährlich für die Kosten der Inklusion für Schülerinnen und Schüler mit Beeinträchtigungen“, erklärt dazu die SPD-Landtagsabgeordnete Karin Logemann aus Berne. „Die Wesermarsch bekommt, nach meinen Berechnungen jährlich pauschal ca. 130 000 Euro Zuschuss für die Abschreibungen, die mit räumlichen Erweiterungen einhergehen.“

„Die Schulen in der Wesermarsch in öffentlicher Trägerschaft werden also bei den Kosten für bauliche und sonstige Maßnahmen für Inklusion maßgeblich unterstützt“, macht Logemann deutlich.

„Dieses Gesetz ist ein Schritt in die richtige Richtung. Die vom Land angestrebte Inklusion ist für unsere Gesellschaft richtig und wichtig. Die Schulträger und die Schulen müssen aber auch in die Lage versetzt werden, Inklusion umfassend und für die Schülerinnen und Schüler und die Lehrkräfte optimal umsetzen zu können. Ich hoffe, dass durch das neue Gesetz und die damit verbundenen finanziellen Unterstützungen alle notwendigen Veränderungen im Sinne aller Beteiligten bestmöglich umgesetzt werden können. Besonders wichtig ist hier vor allem auch die Qualifikation der Lehrkräfte und die ausreichende personelle Ausstattung der Schulen.“, so Michael Kurz, Bürgermeister der Kreisstadt Brake.

„Wenn Inklusion an den Schulen in Niedersachsen gelingen soll, muss das Land die finanziellen Voraussetzungen dafür schaffen. Das ist mit diesem Gesetz der Regierungskoalition gelungen“, freut sich Landtagsabgeordnete.

Logemann macht deutlich: „Eine fehlende Rampe für Rollstuhlfahrer, ein nicht schallgedämmter Raum oder ein fehlender Fahrstuhl dürfen nicht der Grund für das Scheitern von gemeinsamem Lernen und Leben sein.“
Das Gesetz splittet sich in zwei Teile. Der eine Teil beinhaltet Investitionskosten für Anschaffungen. Die Pauschale wird auf die einzelnen Schulträger auf der Grundlage der Summe der Schülerzahlen der öffentlichen Schulen aufgeteilt. Es gelten die Schülerzahlen der Schulstatistik des Vorjahres. Die Auszahlung für 2015 erfolgt unverzüglich. Ab 2016 wird zum 20. Juni eines Jahres gezahlt.
Der zweite Teil beinhaltet die finanzielle Unterstützung der Träger der Sozialhilfe, sowie der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Gefördert werden kann zum Beispiel eigenes Personal oder Beschäftigte Dritter im Zusammenhang mit der Inklusiven Schule. Diese Inklusionspauschale wird ebenfalls jährlich gezahlt werden.