Landesraumordnungsprogramm überarbeitet

Mitte letzten Jahres wurde der Entwurf des neuen Landesraumordnungsprogramm (LROP) durch das Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlicht. Nachdem das Beteiligungsverfahren eröffnet wurde, erhielt das Ministerium mehrere Tausend Stellungnahmen von Interessengemeinschaften, Verbänden und einzelnen Bürgern. Nun ist die Bewertung der Stellungnahmen und die Einarbeitung der Kritikpunkte erfolgt. Das erste Beteiligungsverfahren ist abgeschlossen. Es gibt nun ein weiteres zweites Beteiligungsverfahren.

Karin Logemann: “Ich freue mich, dass das Beteiligungsverfahren so erfolgreich abgeschlossen werden konnte und konstruktive Kritik von Akteuren konsequent berücksichtigt wurde.” Vor allem die Landwirtschaft in meinem Wahlkreis hatte Sorgen wegen der im ursprünglichen Entwurf enthaltenen umfangreichen Wiedervernässungen von landwirtschaftlichen Flächen geäußert. “Dieser Teil ist vom Tisch. Die berechtigten Sorgen der Landwirte wurden voll berücksichtigt. Dafür habe ich mich persönlich besonders stark eingesetzt.”, so Logemann.

In dem überarbeiteten Entwurf wurde eine Landwirtschaftsklausel eingearbeitet, die beinhaltet, dass landwirtschaftliche Betriebe, die in Torfschutzkulissen angesiedelt sind, definitiv keine Einschränkungen erfahren. Auch die Passagen im LROP Entwurf, die den Einzelhandel betrafen und bei vielen, vor allem ländlichen Gemeinden und Händlern für Irritationen sorgten, wurden überarbeitet.

“Die Regelungen im vorherigen LROP Entwurf berücksichtigten die Versorgungssituation in ländlichen Räumen nicht genug. Vor allem eine wohnortnahe Versorgung war ein Ziel des LROP. Durch die Vorgaben hätte aber ein immer weiter schrumpfendes Angebot vor Ort die Folge sein können. Auch für die Überarbeitung dieses Teils habe ich mich erfolgreich einsetzen können.”, freut sich die SPD-Abgeordnete. Die neue Formulierung für diesen Teil des LROP lautet nun wie folgt: “Die Träger der Regionalplanung können in den Regionalen Raumordnungsprogrammen im Einzelfall Standorte für Einzelhandelsgroßprojekte jenseits der Gemeindegrenze des kongruenten Zentralen Ortes in einem benachbarten Mittel- oder Grundzentrum festlegen. Voraussetzung ist, dass den Grundsätzen und Zielen zur Entwicklung der Versorgungsstrukturen in gleicher Weise entsprochen wird wie bei einer Lage innerhalb des kongruenten Zentralen Ortes.”

“Die Lebensqualität in den ländlichen Gebieten muss erhalten werden.”, fügt sie hinzu. “Ich bin dankbar, dass die guten und berechtigten Argumente gehört und berücksichtigt wurden und nun ein solides und zukunftsfähiges Landesraumordnungsprogramm präsentiert werden kann. Ein Landesraumordnungsprogramm, das die Bedürfnisse und Anforderungen der Menschen auch in ländlichen Regionen berücksichtigt und das für die Menschen und mit den Menschen erarbeitet und entwickelt wurde.”

Wie geht es nun weiter? Es schließt sich ein umfangreiches Beteiligungsverfahren an. Ab dem 25.11.2015 stehen die offiziellen Unterlagen für das Beteiligungsverfahren zu den Entwurfsänderungen unter folgender Adresse zur Verfügung: https://www.lrop-online.de/2015/