Bedarfszuweisungen sind gesonderte Finanzmittel innerhalb des kommunalen Finanzausgleichs, die das Innenministerium auf Antrag an finanzschwache Kommunen gewährt werden.
Den maximalen Betrag, den Kommunen erhalten können, hat das Niedersächsische Innenministerium in diesem Jahr von 3 Mio. auf 4 Mio. Euro erhöht. Insgesamt hatten 63 Städte, Gemeinden, Samtgemeinden und Landkreise im Jahr 2015 Bedarfszuweisungen wegen einer außergewöhnlichen Lage beantragt. Die Zahl der Antragsteller ist im Vergleich zum Vorjahr erstmalig wieder angestiegen.
Eine weitere Entlastung der niedersächsischen Kommunen kündigt Logemann für nächsten Monat an: „Der Landtag wird im Juli weitere Unterstützungen der Kommunen beschließen. Wir wollen die Kommunen bei den Unterbringungskosten von Flüchtlingen entlasten.“ Bereits Anfang Juni hatte Ministerpräsident Stephan Weil im Niedersächsischen Landtag angekündigt, dass das Land die Kommunen bei der Flüchtlingsunterbringung unterstützen will. „Diese Entscheidung freut mich besonders. Der Landesregierung und der SPD liegt die Unterstützung von Kommunen ganz besonders am Herzen. Es ist unser Ziel, konkret vor Ort zu helfen – den Kommunen, den Bürgern und den Flüchtlingen, die unsere Hilfe ganz besonders brauchen und bekommen.“, so Logemann. „Die Bedarfszuweisungen werden den Kommunen überwiegend zeitnah bewilligt. In einigen Fällen sind noch Vereinbarungen zur Haushaltswirtschaft und zur Konsolidierung zu erarbeiten. Ziel ist auch hier, dass diese Finanzhilfen spätestens bis zum Jahresende an die Kommunen ausgezahlt werden“, erklärt der Logemann weiter.