Der Entschluss des VBN hatte bei den Behindertenverbänden und beim Kreisbehindertenbeirat einen Aufschrei ausgelöst. Die Reaktion auf das Gutachten war der Stop der Mitnahme der E-Scooter, wegen der Problematik des Wegfalls des Versicherungsschutzes.
Bei einem von Karin Logemann, MdL organisierten Gespräch zwischen VBN und Kreisbehindertenbeirat wurde seitens des VBN versichert, dass in Nordrhein-Westfalen, woher auch das erste Gutachten stammte, ein neues Gutachten in Auftrag gegeben wurde. Im März 2015 sollen Ergebnisse und mögliche Lösungen für das Problem des momentanen Transportstops für E-Scooter gefunden werden. Der VBN versicherte, in Bezug auf zukünftige Entwicklungen in Kontakt mit den Interessenverbänden zu bleiben.
In einem Informationsschreiben des VBN wurden jetzt Inhalt und Vorgehensweise des Gutachtens vorgestellt. Es werden Regelungen zur Mitnahme von E-Mobilen und anderen Verkehrsmitteln im europäischen Ausland in Erfahrung gebracht, die Zahl verschiedener vorhandener E-Scooter Modelle wird erhoben und die Modelle dann katalogisiert und klassifiziert. Es werden Fahrtests durchgeführt auf deren Basis dann geprüft wird, welche Voraussetzungen für die Mitnahme eines E-Scooters im Fahrgastraum eines Busses bzw. einer Bahn bestehen müssen, um die Längsaufstellung des Mobils gewährleisten zu können.
Außerdem soll geklärt werden, wie es möglich gemacht werden kann, die Sicherheit der aufsitzenden Person während des Transportes zu gewährleisten und welche Voraussetzungen nötig sind, um ein E-Mobil während des Transportes entsprechend zu sichern. Anschließend sollen Handlungsempfehlungen dargestellt werden.
Der VBN hat sich verpflichtet, alle Interessengruppen weiterhin über die Ergebnisse auf dem Laufenden zu halten und im Anschluss an die Veröffentlichung der Ergebnisse des Gutachtens zu Gesprächen einzuladen.
Dann sollen weitere Schritte zusammen mit Behindertenverbänden und Verkehrsbetrieben besprochen werden. “Wir erwarten, dass auch der VDV Position bezieht, da das Thema nicht nur im VBN, sondern bundesweite Relevanz hat. Ziel ist nicht nur eine verbundweite sondern eine bundesweite Regelung.” so Rainer Counen und Eckhard Spliethoff vom VBN in dem Informationsschreiben, das Logemann vorliegt.
In der Wesermarsch werden vom Landkreis momentan noch Informationen zum weiteren Vorgehen gesammelt. Die Überlegung, den Transport von E-Scootern durch private Transportunternehmen sicher zu stellen, gestaltet sich schwierig. Vorerst ergab keine Anfrage ein zufriedenstellendes Ergebnis. “Nachfragen zeigen, dass der Transport eines E-Scooters an sich – bei einzelnen Unternehmen – möglich wäre, wenn die Person den Scooter verlassen und auch wieder auf- bzw. einsteigen könnte. Dies ist aufgrund der verschiedensten Erkrankungen jedoch nicht möglich.” so Ines Mannagottera vom Fachkreis des Landkreises Wesermarsch.
Auch andere Landkreise wurden zum Umgang mit E-Scootern im Nahverkehr befragt. “Es ist, vor allem für die Betroffenen, außerordentlich bedauerlich, dass wir keine schnelle, unkomplizierte Übergangslösung finden konnten, aber ich bleibe auf jeden Fall am Thema.” verspricht Logemann.
Reiner Wispeler, der Vorsitzende des Kreisbehindertenbeirates sagte zum neuen Gutachten: „Der offene Brief des VBN bringt eigentlich keine neuen Informationen. Es ist zu entnehmen, dass sich die doch sehr missliche Situation für Fahrer von Krankenfahrstühlen vorerst nicht verändern wird. Es wird also für behinderte Personen, die auf einen solchen Rollstuhl oder Krankenfahrstuhl angewiesen sind, weiterhin schwierig sein, sich aufgrund ihrer sehr eingeschränkten Mobilität, am öffentlichen Leben zu beteiligen.“