Diese Entwicklung ist besonders im ländlichen Raum ein Problem, da hier zum Teil besonders große Entfernungen überwunden werden müssen, um am täglichen Leben teilnehmen zu können. „Wir müssen mit den Verkehrsbetrieben in Verbindung treten und dabei helfen, schnellstmöglich eine gemeinsame Lösung für dieses Problem zu finden, damit diese Diskriminierung nicht zum Alltag wird“, so Karin Logemann, MdL. „Ich habe Kontakt zur Geschäftsführung des VBN, zum VBV und zum Kreisbehindertenbeirat der Wesermarsch aufgenommen und einen Gesprächstermin am 14. Januar im Kreishaus Brake vereinbart“, so die SPD-Politikerin weiter.
Der Vorsitzende des Kreisbehindertenrates, Reiner Wispeler, der selbst einen E-Scooter fährt, zweifelt an den angegebenen Beweggründen des VDV für diesen Ausschluss und mahnt die immer wieder beschworene Inklusion an, die mit dem Verbot für E-Scooter in den öffentlichen Verkehrsmitteln des VBN ad absurdum geführt und zur Diskriminierung verkehrt würde. Jedoch ist er gesprächsbereit. „Endlich bewegt sich was“, so Wispeler. „Ich danke Frau Logemann schon jetzt für ihren Einsatz und ihre Handlungsbereitschaft und hoffe, dass das geplante Gespräch mit der Geschäftsführung der Verkehrsbetriebe zu positiven Ergebnissen führt.“
Laut VDV wurde das Gutachten, das zum Ausschluss der Fahrer von E-Scootern führte, durch mehrere gefährliche Ereignisse „im Zusammenhang mit der Beförderung von E-Scootern“ in Auftrag gegeben. „Bei dieser Gefahrenlage und vor dem Hintergrund der […] rechtlichen Regelungen dürfen die Unternehmen letztlich nicht billigend in Kauf nehmen, dass durch die Beförderung von E-Scootern die aufsitzende Person selbst, andere Fahrgäste oder Sachen beschädigt werden können“, so die Geschäftsführung des VDV. „Für die Betroffenen tut es uns außerordentlich leid, aber wir – bzw. die Verkehrsunternehmen – kommen an dem Ausschluss derzeit nicht vorbei“, bedauert Rainer Counen, Geschäftsführer des VBN.
Umso wichtiger ist es, dass alle Parteien sich an einen Tisch setzen und miteinander besprechen, wie es in Zukunft um die Transportmöglichkeiten für Besitzer von E-Scootern gestellt ist. „Vor allem muss geklärt werden, was in der Zeit gemacht werden kann, die ein neues Gutachten benötigt. Wir können es nicht einfach so hinnehmen, dass ein Teil der Bevölkerung so extrem in seiner Bewegungsfreiheit eingeschränkt wird, bis eine endgültige Lösung gefunden ist, die allen hilft“, stellt Logemann fest.
Zu kritisieren ist eindeutig, dass in keiner der Stellungnahmen seitens der Verkehrsbetriebe erwähnt wird, ob geplant ist, daran zu arbeiten, dass dieser Ausschluss schnellstmöglich wieder aufgehoben werden kann, sei es durch bauliche Veränderungen an den Fahrzeugen oder ähnliches.