Die dauerhafte Absicherung von Wohlfahrtsverbänden und freien Trägern, die vorrangig sozialstaatliche Aufgaben übernehmen, wurde Mitte November im Landtag beraten. Mit dem Wohlfahrtsgesetz sichert das Land Niedersachsen erstmalig die unverzichtbare Arbeit der Wohlfahrtsverbände langfristig ab und nimmt damit bundesweit eine Vorreiterrolle ein.