Langfristige Absicherung für Wohlfahrtsverbände

Die dauerhafte Absicherung von Wohlfahrtsverbänden und freien Trägern, die vorrangig sozialstaatliche Aufgaben übernehmen, wurde Mitte November im Landtag beraten. Mit dem Wohlfahrtsgesetz sichert das Land Niedersachsen erstmalig die unverzichtbare Arbeit der Wohlfahrtsverbände langfristig ab und nimmt damit bundesweit eine Vorreiterrolle ein.

Mehr als zwei Millionen Menschen in Niedersachsen engagieren sich in den Wohlfahrtsverbänden und den ihnen angeschlossenen sozialen Organisationen, Einrichtungen und Diensten, davon rund 270.000 hauptamtlich. “Die Arbeit dieser Verbände muss gefördert und unterstützt werden, da sie so wichtig für unsere Gesellschaft ist und Menschen eine helfende Hand bietet, wo sie alleine vielleicht nicht mehr weiter wissen”, stellt Karin Logemann, MdL fest.
Bisher ist im Landeshaushalt eine Finanzhilfe in Höhe von 20 Millionen Euro für Aufgaben der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege vorgesehen. Die Regierungsfraktionen haben sich darauf verständigt, diesen Betrag um eine Million Euro anzuheben. Nachdem die vorherige Landesregierung Steigerungen von Personal- und Sachkosten in den letzten zehn Jahren nicht berücksichtigt hatte, sollen die zusätzlichen Mittel diese Lücke nun schließen helfen.
Auch die festgelegte Transparenzsteigerung der Verwendung dieser Mittel, begrüßt die SPD Abgeordnete: “Gerade in einem so wichtigen Betätigungsfeld ist es wichtig, zu wissen, was mit den Geldern passiert, die zur Verfügung gestellt werden, da viele Menschen darauf angewiesen sind.”
Die neue, gesetzliche Regelung bringt für die Wohlfahrtsverbände und den von ihnen abhängigen Menschen im gesamten Land und somit auch in der Wesermarsch langfristige Planungssicherheit. “Die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege sind, gerade auch in den ländlichen Regionen ein Motor für bürgerschaftliches, ehrenamtliches Engagement. Sie sind darüber hinaus ein Sprachrohr für Menschen, denen es schwerfällt, in unserer Gesellschaft Gehör für ihre Nöte zu finden”, macht Karin Logemann klar.
In der kommenden Plenarsitzung, Mitte Dezember, soll das Gesetz zur Neuordnung der Vorschriften über die Förderung der Freien Wohlfahrtspflege nun verabschiedet werden.